Ein interessantes Wort und auf den ersten Blick würde man sagen trifft für uns nicht zu. Denkt man. Für das Bauamt sind wir jedoch eine Bauherrengemeinschaft und diese braucht einen Vertreter. So haben wir jetzt eine Vollmacht erstellt die den Bauherren bevollmächtigt Anträge und Erklärungen entgegen zu nehmen und zu erteilen. Also hat der Bauherr jetzt eine Vollmacht von der Bauherrin … irgendwie witzig. Ansonsten ist uns damit mitgeteilt worden dass unser Bauantrag und die damit verbundenen Anträge ordnungsgemäß eingegangen sind. Wir hoffen mit unserem Bauvorhaben diese Woche noch in den Bauausschuss zu kommen. Deshalb haben wir die Vollmacht heute gleich noch persönlich beim Amt abgeben. Warum man nicht in der Lage ist Anträge von zwei Personen zu bearbeiten bleibt ein Rätsel. Wie wird das wohl bei verheirateten Paaren sein?
Ansonsten widme ich ich momentan der KNX/EIB Problematik und lese mir die Grundlagen dazu an. In wie weit wir da was realisieren werden steht noch auf einem anderen Blatt und ist in erster Linie von den Finanzen abhängig.