Überraschung … aber nicht so schöne

Gestern folgte nochmal ein Gang zu dem von uns ausgewählten Architekten. Ich habe ihm kurz erklärt wie dieses ganze Verfahren „Neues Wohnen in der Innenstadt“ (NWI) abgelaufen ist da er ja das erste mal dabei war. Wir  haben uns dann noch kurz über Sinn und Unsinn der Verfahrensweise unterhalten und sind zu einem relativ übereinstimmenden Ergebnis gekommen. Naja das Gelbe vom Ei sieht wohl anders aus –  machen wir das Beste daraus, ohne dem wäre ein Innenstadtgrundstück nun aber auch nicht möglich gewesen. Die Baukosten die ich im letzten Artikel nannte sind ja immer noch ungeklärt und werden es für ca. 4 Wochen auch bleiben. Für uns steht fest dass wir natürlich versuchen werden das Haus zu bauen. Sollte es jedoch kein Einsparpotential geben und auch die Stadt mit Städtebauförderung nicht weiterhelfen wollen so steht und fällt das ganze Unternehmen bei einer Summe X. In der Broschüre zum NWI werden die Fördermittel aus der Städtebauförderung auch genannt, für die Beseitigung der Kellerreste auf dem Grundstück wurden sie uns auch schon mehrfach in Aussicht gestellt. Nun haben wir allerdings einen Entwurf vorliegen der gute 25% über den maximalen Kosten aus unserer Aufgabenstellung liegt. Warten wir es ab.

Die bösere Überraschung lag dann im Briefkasten. Naja zuerst freute mich der Umschlag vom Notar noch. Eine Ausfertigung des Kaufvertrages  mit dem Siegel vom Notar. Die beiliegende Rechnung allerdings erstaunte dann schon und wird nochmal für Rückfragen bei  Frau C. von der Stadt sorgen. Statt der von mir veranschlageten rund 400-500 € kamen dann doch 1100€ zu stande…das fängt ja schon gut an. Der Grund ist dass die Bauverpflichtung in unserem Vertrag mit einer Summe X beziffert wurde, „Der Käufer … verpflichtet sich … xxx.xxx € in das Grundstück zu investieren…“. War für uns ja kein Problem da wir die Summe locker erreichen werden. Leider hat nun die verehrte Frau Notarin davon satte 75% auf die Beurkundungssumme aufgeschlagen. Also auch hier gibt es wieder was zu klären, auf die schnelle konnte ich die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens leider nicht überprüfen, zumindest habe ich kein 100% passendes Urteil gefunden und alle anderen wären leider auch zu unseren Ungunsten recht nachvollziehbar. Viel größer ist jetzt die Sorge dass das Finanzamt das gleiche mit der Grunderwerbssteuer macht. Das würde das 10-fache der ursprünglichen Grunderwerbssteuer bedeuten und unsere momentane Liquidität wäre dann endgültig vorüber. Eigentlich sollte der Grundstückskauf komplett ohne Fremdmittel finanziert werden. Mittlerweile hoffe ich dass dieser Passus in der Grundsteuerfestsetzung nicht berücksichtigt wird. Entsprechende Urteile über Grundsteuer auf noch zu errichtende Häuser standen ständig im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen ausführender Baufirma und Grundstücksverkäufer. Allerdings findet sich auf der Homepage eines anderen Finanzamtes im Netz der Hinweis dass es sich bei einer Bauverpflichtung um „einheitlichen Vertrag“ handelt, wenn beide Verträge (Grundstückskauf+Bauvertrag) nur miteinander stattfinden können. Unsere vorläufige Argumentation ist, dass es ja nur einen Vertrag gibt – den Kaufvertrag. Sollte dennoch ein Steuerbescheid im 5-stelligen Bereich ins Haus flattern wird wohl ein Anwalt oder Steuerberater mit ins Boot geholt.

Morgen wird erstmal mit Frau C. telefoniert, Sie wird ja sicherlich schon Erfahrungen von anderen Käufern mit NWI haben und mir den Tag entweder versüßen oder versauen.

Zu guter Letzt noch ein kleiner Bericht zu unserem ursprünglich geplanten Baugebiet „Mühlenscharrn“. Wir haben heute mit Sohn und Tante Tina einen Spaziergang dort unternommen. Juliane und ich waren schon froh dort nicht gebaut zu haben. viele werden sicherlich noch dieses Jahr einziehen, was für eine Vielfalt an unterschiedlichen und subjektiv nicht gerade schönen Häusern dort entsteht ließ der B-Plan nur erahnen. Heute haben wir Gewissheit und freuen uns umso mehr auf ein individuelles Stadthaus.

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